Mürren

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Kurtaxen

Jeder zahlende Gast, der Gemeinde Lauterbrunnen übernachtet, unterliegt der Kurtaxenpflicht. Die Kurtaxeneinnahmen kommen vollumfänglich unseren Gästen zugute. Spiel- und Sportanlagen, Grillstellen, Spazier-, und Wander- und Themenwege sowie Schlittelwege und Langlaufloipen im Winter werden durch die Kurtaxe finanziert. Auch die Tourist Center, welche Mürren Tourismus betreibt, werden aus den Kurtaxeneinnahmen finanziert.

Die Kurtaxe ist eine Gemeindesteuer, die jeweils pro Person und pro Nacht von den Gästen direkt an die Beherbergenden zu bezahlen ist. Alle Kurtaxenzahler in Mürren erhalten unsere Tourist Card und profitieren damit von kostenlosen und vergünstigten Angeboten. Bei der Beherbergungsabgabe (BA) handelt es sich um eine kantonale Gewerbesteuer von CHF 1.00 pro Übernachtung von Erwachsenen, die von den Beherbergenden zu bezahlen ist. Übernachtungen von Kindern unter 16 Jahren sind von der BA ausgenommen.

Tourismusförderungsabgabe (TFA)

Gemäss den Gemeindereglementen wird die Tourismusförderungsabgabe (TFA) nach Massgabe des Nutzens erhoben, den die wirtschaftlichen Leistungserbringer aus dem Tourismus ziehen. Dieser Nutzen wird auf der Basis statistischer Daten und Auswertungen der Gemeinden ermittelt. Die TFA Erträge werden ausschliesslich zur Marktbearbeitung, Verkauf touristischer Leistungen oder für werbewirksame Veranstaltungen in den Bereichen Tourismus, Sport und Kultur verwendet.

Wer ist TFA-pflichtig?
Juristische Personen sowie selbstständig erwerbende natürliche Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Gemeinde. Betreiber von kommerziell vermieteten Objekten, die gegen Entgelt an kurtaxenpflichtige Gäste vermieten, sind ebenfalls zu einer jährlichen Tourismusförderungsabgabe verpflichtet. Die Ansätze der TFA können dem Reglementen und Verordnungen über die Tourismusförderungsabgabe entnommen werden.

Branchen Zuordnung
Die Branchen wurden von den Gemeinden vordefiniert und sind nicht individuell abänderbar. Das Branchenverzeichnis kann dem TFA Reglement der jeweiligen Gemeinde entnommen werden.