Die Kurtaxe ist eine Gemeindesteuer, die jeweils pro Person und pro Nacht von den Gästen direkt an die Beherbergenden zu bezahlen ist. Jeder zahlende Gast, der im Haslital übernachtet, unterliegt der Kurtaxenpflicht.
Kurtaxenabgabe in Abhängigkeit von der Nutzung der Liegenschaft
- Eigennutzung durch Eigentümer oder Dauermieter
- Die Kurtaxe wird als Jahrespauschale (PKT) in Rechnung gestellt.
- Vermietung an kurtaxenpflichtige Gäste
- Abgabe- und Meldepflicht der Kurtaxen sowie der Beherbergungsabgabe gegenüber Haslital Tourismus
- Abgabepflicht der Tourismusförderungsabgabe (TFA)
- Vermietung an Dauermieter
- Abgabepflicht der Tourismusförderungsabgabe (TFA)
- Vermietung an steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde
- Die Erhebung sämtlicher Abgaben entfällt.
Ansatz Kurtaxen (alle Beherbergungsformen)
| Gemeinde | Erwachsene | Kinder 6-16 Jahre |
| Meiringen | CHF 3,00 | CHF 1,50 |
| Hasliberg | CHF 3,00 | CHF 1,50 |
| Schattenhalb | CHF 3,00 | CHF 1,50 |
Dokumente
- Hasliberg Kurtaxenreglement
- Hasliberg Kurtaxenverordnung
- Innertkirchen Kurtaxenreglement
- Innertkirchen Kurtaxenverordnung
- Meiringen Kurtaxenreglement
- Meiringen Kurtaxenverordnung
- Schattenhalb Kurtaxenreglement
- Schattenhalb Kurtaxenverordnung
- Abrechnung Kurtaxen monatlich Hotel und Gruppenunterkunft
- Tourismustaxen im Haslital 2026.pdf