e-domizil verpflichtet dich zu keiner Exklusivität.
Du kannst deine Unterkunft auch in Zukunft jederzeit anderweitig anbieten und an deine Stammgäste vermieten. Zur Vermeidung von Doppelbelegungen ist es jedoch erforderlich, neue Vermietungen so schnell wie möglich im Belegungskalender einzutragen.
Wenn du deine Unterkunft zusätzlich auf einem anderen Portal inseriert hast, empfehlen wir dir, die Belegungen mittels iCal automatisch abzugleichen. Du findest diese Funktionen im e-domizil Belegungskalender. Dies hilft dir, Doppelbuchungen zu vermeiden.
Zuletzt aktualisiert am 17.10.2024 von Christoph Bill.
e-domizil wird die komplette Gästebetreuung übernehmen. Dies in F/E/D und I. Das Service Team von e-domizil beantwortet die Fragen der Gäste gerne. Die Mitarbeiter/innen sind von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 16 Uhr für die Gäste da.
Sie kümmern sich nicht nur um alle mit einer Buchung zusammenhängenden Vorgänge, sondern auch um sämtliche Anfragen (inkl. Airbnb-Anfragen).
Wenn du dein Feriendomizil bei e-domizil als «Objektinserat» eingestellt hast, erhältst du sämtliche Anfragen direkt per E-Mail oder Telefon. e-domizil übernimmt in diesem Fall keine Betreuung deiner Gäste.
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2023 von Christoph Bill.
Nein, dies ist nicht möglich.
Andernfalls müsste e-domizil bei jedem Link ständig überprüfen, ob die Verweisung und die Kontaktinformationen noch aktuell sind. Dies wäre bei der Vielzahl der Angebote leider mit einem zu hohen Aufwand verbunden.
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2023 von Christoph Bill.
Wenn du deine Ferienwohnung bereits über e-domizil vermitteln lässt und du nun von den vergünstigten Konditionen der Destination profitieren möchtest, kontaktiere uns bitte direkt. Dein vollständiges Profil kann übernommen werden und die Konditionen werden angepasst.
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2023 von Christoph Bill.
Problem mit der Buchung: e-domizil
Fragen oder Probleme mit dem Eintrag etc.: Jungfrau Region Tourismus AG
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2023 von Christoph Bill.
Die Nebenkosten, Endreinigung und Kurtaxen können entweder via e-domizil einkassiert oder vor Ort durch den Gast beglichen werden.
Achtung: Wenn die zusätzlichen Kosten durch e-domizil einkassiert werden sollen, werden darauf ebenfalls Kommissionen verrechnet.
Zuletzt aktualisiert am 17.10.2024 von Christoph Bill.
Der Vertrag mit e-domizil läuft bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern der Vermieter oder e-domizil den Vertrag nicht bis zum 30. November des laufenden Jahres kündigen.
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2023 von Christoph Bill.
Kommissionsmodell (direkt buchbar):
Der Mehrwertsteuersatz, welcher bei der Abrechnung angewandt wird, beträgt 3.8% vom gesamten Mietumsatz.
Zuletzt aktualisiert am 13.12.2023 von Christoph Bill.
Wenn du bereits mit anderen Vermietungsplattformen oder Kalendern (airbnb, booking.com, Google Kalender, etc) arbeitest, ist es empfehlenswert, die Daten synchronisieren zu lassen. So vermeidest du Doppelbuchungen.
Im e-domizil Belegungskalender wird dir sowohl der iCal Import wie auch der iCal Export angeboten.
Durch das Importieren eines Fremdkalenders via iCal werden bereits belegte Zeiträume auch bei e-domizil belegt und der Kalender ist somit stets auf dem aktuellsten Stand.
Durch das Exportieren via iCal kannst du die Belegungen, die bei e-domizil getätigt wurden, in deinen privaten Kalender exportieren.
Falls du mit einem Channel Manager arbeitest, bitten wir dich bezüglich der Abklärung einer Anbindung um Kontaktaufnahme.
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2023 von Christoph Bill.
Am besten erkundigst du dich bei deinem Channel Manager, ob eine Anbindung möglich ist.
Zuletzt aktualisiert am 17.10.2024 von Christoph Bill.
Ja, es ist die Aufgabe des Vermieters, die Preise selbständig zu aktualisieren und einzutragen.
e-domizil übernimmt jedoch im April die Preise, welche bereits eingetragen sind für ein weiteres Jahr. Dies ist aber nur der Fall, falls im April keine Preise für mindestens ein Jahr im Voraus eingetragen sind.
Zuletzt aktualisiert am 17.11.2023 von Christoph Bill.